Rechtliches
AGB & Mietbedingungen
Stand: Mai 2026. Diese Bedingungen gelten für Mietverträge zwischen Jan Braun, handelnd unter „JBEvent", Nordring 28, 52531 Übach-Palenberg (nachfolgend „Vermieter"), und dem Kunden (nachfolgend „Mieter").
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie damit verbundene Leistungen (Lieferung, Auf- und Abbau, Beratung) zwischen Vermieter und Mieter. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung des Equipments im Online-Konfigurator stellt kein bindendes Angebot dar. Mit dem Absenden einer Anfrage gibt der Mieter ein unverbindliches Angebot ab. Der Mietvertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Bestätigung durch den Vermieter (in Textform) zustande. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Anfrage anzunehmen.
§ 3 Mietpreise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anfrage angezeigten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlung wird mit Rechnungsstellung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 4 Sicherheits-Kaution
Der Vermieter erhebt eine Sicherheits-Kaution in Höhe von 50 % des Netto-Mietpreises der Technik (vor Tier-Rabatten, vor Lieferpauschale, vor Umsatzsteuer). Die genaue Höhe wird auf der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
Die Kaution wird bei Lieferung beziehungsweise Abholung in bar oder per Kartenzahlung entrichtet. Eine Vorab-Überweisung ist nicht erforderlich.
Nach schadensfreier und vollständiger Rückgabe der gemieteten Technik wird die Kaution unverzüglich vollständig zurückerstattet. Bei festgestellten Schäden, fehlenden oder verunreinigten Komponenten wird der entsprechende Betrag mit der Kaution verrechnet; ein etwaiger Mehrbetrag bleibt vom Mieter geschuldet.
§ 5 Lieferung, Abholung und Aufbau
Der Mieter wählt zwischen Selbstabholung am Sitz des Vermieters und Lieferung an den Veranstaltungsort. Bei Lieferung wird eine entfernungsabhängige Lieferpauschale berechnet, die vor Vertragsschluss ausgewiesen wird. Auf- und Abbauleistungen werden gesondert vereinbart. Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich.
§ 6 Pflichten des Mieters
Der Mieter behandelt die Mietsache sorgfältig, setzt sie nur bestimmungsgemäß und im Rahmen der technischen Spezifikationen ein und gibt sie im überlassenen Zustand zurück. Die Mietsache darf nicht an Dritte überlassen werden. Während der Mietzeit trägt der Mieter die Gefahr für Verlust, Beschädigung und Zerstörung der Mietsache.
§ 7 Haftung
Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für Schäden, die der Mieter an der Mietsache verursacht, haftet der Mieter; dies gilt nicht, soweit der Schaden auf normalem Verschleiß beruht.
§ 8 Stornierung
Eine Stornierung durch den Mieter ist bis 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei in Textform möglich. Bei einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Mietbeginn ist der Vermieter berechtigt, eine angemessene Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen. Das Recht des Mieters, einen geringeren, und des Vermieters, einen höheren Aufwand nachzuweisen, bleibt unberührt.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.